Die „Erwerbspersonen” (350-1) können auch nach dem Wirtschaftszweig1 gekennzeichnet werden, in dem sie beschäftigt sind. Diese Einteilung richtet sich nach der Art des Betriebes2 (Branche2), in dem die „Erwerbstätigkeit” (361-1) ausgeübt wird. Man unterscheidet vor allem landwirtschaftliche Erwerbspersonen3 und nicht-landwirtschaftliche Erwerbspersonen4. Die Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes5 (354-3) und die Militärpersonen6 (Soldaten6) werden im allgemeinen gesondert nachgewiesen, jedoch zählen die Bediensteten öffentlicher Unternehmen in der Regel nicht zum öffentlichen Dienst, sondern zu dem jeweiligen Wirtschaftszweig, in dem sie sich betätigen. Der im Französischen und Englischen vorkommende Ausdruck „erwerbstätige Industriebevölkerung” kann im Deutschen sinngemäß mit Erwerbspersonen der Industrie7 wiedergegeben werden.

Footnotes

1 Wirtschaftszweig, S. m.

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