German second edition 1987

Kernfamilie

Kapitel 1 • Allgemeines

Section: 113 • Reference number: 1

Main entry(ies)

  • Kernfamilie

Term in context

Eltern und ihre Kinder werden bisweilen Kernfamilie1 (vgl. auch 111-6 und § 115) genannt. Hinsichtlich ihrer gegenseitigen Beziehungen werden die Kinder desselben Paares Geschwister4 bzw., nach ihrem Geschlecht, Brüder2 oder Schwestern3 genannt. Haben die Kinder nur einen Elternteil gemeinsam, bezeichnet man sie als Halbbrüder5 und Halbschwestern6. Familienverbände, die neben einer Kernfamilie weitere Verwandte enthalten, werden als erweiterte Familien7 bezeichnet. Wichtige Formen sind die vertikal erweiterte Familie8★, die Drei- und Mehrgenerationenfamilie8★ und die horizontal oder lateral erweiterte Familie9★, in der Geschwister mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern zusammenleben. Die Drei- und Mehrgenerationenfamilie kann entsprechend dem geltenden Erbrecht Sonderformen wie die Stammfamilie10★ bilden, bei der aus der Kindergeneration nur der Erbe mit seiner Familie bei den Eltern wohnen bleibt.

Footnotes

5 Stiefbrüder (CH; engl. step brother). Ansonsten ist die Bezeichnung Stiefbruder nur in der durch Wiederheirat neugebildeten Familie, also in rekonstituierten Familien (engl. reconstituted family) üblich.

6 Stiefschwestern. Siehe Fußnote 5 sinngemäß.

Read on Demopædia

Corresponding terms in others editions

Arabic second edition

Czech second edition 2005

English second edition 2013

Spanish second edition 2019

French second edition 2012

Italian second edition 2012

Japanese second edition

Korean second edition 2013

Malay second edition 2013

Polish second edition 2012

Portuguese second edition

Russian second edition 2008

Thai second edition 2013

Chinese second edition 2024