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- Kernfamilie
Term in context
Eltern und ihre Kinder werden bisweilen Kernfamilie1 (vgl. auch 111-6 und § 115) genannt. Hinsichtlich ihrer gegenseitigen Beziehungen werden die Kinder desselben Paares Geschwister4 bzw., nach ihrem Geschlecht, Brüder2 oder Schwestern3 genannt. Haben die Kinder nur einen Elternteil gemeinsam, bezeichnet man sie als Halbbrüder5 und Halbschwestern6. Familienverbände, die neben einer Kernfamilie weitere Verwandte enthalten, werden als erweiterte Familien7 bezeichnet. Wichtige Formen sind die vertikal erweiterte Familie8★, die Drei- und Mehrgenerationenfamilie8★ und die horizontal oder lateral erweiterte Familie9★, in der Geschwister mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern zusammenleben. Die Drei- und Mehrgenerationenfamilie kann entsprechend dem geltenden Erbrecht Sonderformen wie die Stammfamilie10★ bilden, bei der aus der Kindergeneration nur der Erbe mit seiner Familie bei den Eltern wohnen bleibt.
Footnotes
5 Stiefbrüder (CH; engl. step brother). Ansonsten ist die Bezeichnung Stiefbruder nur in der durch Wiederheirat neugebildeten Familie, also in rekonstituierten Familien (engl. reconstituted family) üblich.
6 Stiefschwestern. Siehe Fußnote 5 sinngemäß.